Klage wegen Gaspreis-Info eingereicht

Erstellt am 26. Mai 2023 | 11:00
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Burgenland Energie Zentrale Eisenstadt
Foto: Wolfgang Millendorfer
Geht es nach dem Mattersburger Stefan Steiger, so liegt bei einem Informationsschreiben zur Preisanpassung eine Verletzung der Informationspflicht vor.

Stefan Steiger wohnt in einer großen Wohnhausanlage mit rund 100 Mietern in der Johann Nepomuk Berger Straße in Mattersburg, die dort unter „Gartensiedlung“ bekannt ist. Die Burgenland Energie betreibt dort „Wärmelieferungen aus erdgasbefeuerten Heizzentralen“, was mit „Fernwärme auf kurze Distanz“ erklärbar ist.

„Die jährliche Anpassung ist so komplex geregelt, dass nicht einmal die Burgenland Energie in einem Schreiben erläutert hat, wie hoch eigentlich die Erhöhung mit 1.1.2023 ausfallen wird. Es wurde nur darauf verwiesen, dass der Kunde bei der Burgenland Energie anrufen und sich dort informieren kann, wie hoch die Erhöhung ist beziehungsweise kann er auch selber im Internet nachsehen“, erzählt Steiger. Ein schriftlicher Einspruch von Steiger folgte, und in der Antwort der Burgenland Energie wurde laut Steiger wiederum lediglich festgehalten, dass der Kunde die Werte selber kontrollieren oder unentgeltlich bei der Burgenland Energie anfordern kann.

„Rechtsunwirksamkeit der Preiserhöhung“

Am Dienstag dieser Woche hat er Klage gegen die Burgenland Energie eingereicht. „Meines Erachtens widerspricht diese Vorgangsweise nicht nur der Informationspflicht des Konsumentenschutzgesetzes, sondern laut einem neuen Gutachten der Arbeiterkammer Tirol müssen die Konsumenten genau und transparent über die konkreten, tatsächlichen und nachträglich eingetretenen preiserhöhenden Umstände informiert werden. Eine Verletzung der Informationspflicht gegenüber Konsumenten führt zur Rechtsunwirksamkeit der Preiserhöhung. Und genau davon gehen wir aus“, so Steiger, der darauf hofft, dass sich weitere Mieter anschließen und eine Sammelklage umgesetzt werden kann.

Stefan Steiger Steuerberater
Stefan Steiger. Der Mattersburger reichte Klage ein.
Foto: zVg

Jürgen Schwarz, Pressesprecher der Burgenland Energie, hält fest, dass „uns diese Angelegenheit bekannt ist, es hat einen Schriftverkehr gegeben, und wir haben auch versucht, alles zu klären. Da dies nun rechtsanhängig ist, wollen wir auf den konkreten Fall nicht eingehen. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass wir uns bei unseren Informationsschreiben im rechtlichen Rahmen bewegen.“ Laut Schwarz ist die Burgenland Energie bemüht, die Kunden zufriedenzustellen. „Wenn es bei den Kunden Unverständnis gibt, sind wir gerne bereit, dies per Mail oder telefonisch zu klären. Und die telefonische Wartezeit ist zuletzt deutlich kürzer geworden.“