Ein Jahr bedingt für Attacke am Obststand

Am 1. Juni 2023, dem dritten Verhandlungstag in dieser Sache, wurde das Urteil gesprochen: Für die Straftat der schweren Körperverletzung erhielt der 38-jährige Georgier, der mit Frau und Kind in Wien lebt, eine bedingte Haftstrafe von einem Jahr.
Der Angeklagte kündigte gegen das Urteil Berufung an, dieses ist somit nicht rechtskräftig. Er hatte sich bereits am ersten Prozesstag, dem 30. Jänner dieses Jahres, nicht schuldig bekannt und behauptet, das Opfer habe ihn provoziert.
Am 10. Juli 2022 war der Georgier am Heimweg nach einem Familienausflug in den Familypark bei einem Obststand in St. Margarethen ausgestiegen, um Früchte zu kaufen. Am Steuer des SUV mit den verdunkelten Scheiben saß seine 41-jährige Frau.
Wiener SUV behinderte Verkehrsfluss im Kreuzungsbereich
Sie war mit dem Auto mit Wiener Kennzeichen so ungünstig stehen geblieben, dass ein 38-jähriger Bundesheerbeamter keine Aussicht auf den Querverkehr hatte, als er mit seinem Auto aus der Nebenstraße in die Durchzugsstraße einbiegen wollte, wo sich nach Betriebsschluss des Familyparks eine Autokolonne in Richtung Eisenstadt bewegte.
„Zuerst dachte ich, es ist etwas passiert“, erinnerte sich der Bundesheerbeamte. „Vielleicht, dass ein Radfahrer zusammengeführt wurde.“
Eigentlich habe er gar nicht aus dem eigenen Auto aussteigen wollen, dann entschloss er sich doch, die Lenkerin im schwarzen SUV darum zu bitten, zur Seite zu fahren.
„Ich bat sie höflich und wurde sofort beschimpft“
„Ich bat sie höflich, zuerst auf Deutsch, dann auf Englisch, und wurde sofort beschimpft“, berichtete der Bundesheermitarbeiter vor Gericht.
„Ich sagte: This is not a parking area there“, schilderte er den Dialog mit der SUV-Lenkerin. „Sie antwortete: Fuck! Und: Problem!“ Er habe gemeint, es gebe kein Problem und wenn doch, dann werde er die Polizei rufen. „Ich wollte eine Lösung haben und nicht diskutieren“, sagte er.
„Ich drehte mich um, um mein Telefon aus dem Auto zu holen, auf einmal wurde es schwarz“, so der 38-Jährige. Erst im Spital sei er wieder zu sich gekommen.
Georgier soll auf Opfer hingetreten haben
Seine 48-jährige Lebensgefährtin beobachtete vom Beifahrersitz aus, wie der Georgier am Rückweg vom Obststand von hinten auf ihren Freund einschlug. Der Bundesheerbeamte ging zu Boden, daraufhin soll der Georgier mit den Füßen auf ihn eingetreten haben.
Auch die Eisverkäuferin vom Stand gegenüber hatte die Attacke beobachtet. „Der Obstkäufer trat auf den am Boden Liegenden ein“, berichtete sie vor Gericht.
Die Gattin des Georgiers hingegen behauptete, dass der Bundesheermitarbeiter ihren Mann „körperlich angegriffen habe“.
Gattin des Angeklagten konnte sich an Details nicht erinnern
Konkrete Fragen zu den angeblichen Tathandlungen des Bundesheermitarbeiters wollte sie nicht beantworten: „Ich weiß es nicht, ich kann mich nicht erinnern“, lautete die stereotype Antwort.
Einmal habe ihr Mann mit der linken Hand hingeschlagen. Als der am Boden Liegende nach ihm gegriffen habe, habe der Angeklagte sein Bein befreit. „Danach fuhren wir weg“, so die 41-jährige Frau des Angeklagten.
„Wieso hat Ihr Mann auf den anderen Mann eingeschlagen?“, fragte Richterin Melanie Gschiel.
„Um seine Familie zu verteidigen“, sagte die Gattin des Angeklagten.
Sie habe gesehen, dass der am Boden Liegende im Gesicht blutete.
Richterin: „Wieso fuhren Sie einfach weg?“
„Wieso fuhren Sie einfach weg?“, wunderte sich die Richterin.
„Ich musste meine Familie verteidigen, meine Kinder“, sagte die SUV-Lenkerin. Sie sei in Panik gewesen, die im Auto sitzenden Kinder hätten geschrien.
Der Bundesheermitarbeiter war bei dem Vorfall schwer verletzt worden. „Ich hatte riesige Schmerzen im Kopf und Oberkörper“, sagte er vor Gericht. Mehrere gelockerte Zähne mussten behandelt und überkront werden, die Folgen einer Rissquetschwunde unter dem Auge sind noch immer zu sehen.
12.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz gefordert
Florian Astl vertritt den Bundesheermitarbeiter vor Gericht und forderte insgesamt knapp 12.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Richterin Melanie Gschiel sprach den Angeklagten nach einem umfangreichen Beweisverfahren schuldig. Der Georgier wurde zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er akzeptierte das Urteil nicht, sondern meldete Berufung an.
Dem Opfer wurde ein Teil der beantragten Summe zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.