Frontalcrash bei St. Martin an der Raab: Prozess

Der 19. Juni 2022 war ein frühsommerlicher Sonntag. Ein Ehepaar aus der Steiermark war kurz vor 10 Uhr auf der B57 unterwegs in Richtung Jennersdorf. „Wir wollten ins Schwimmbad“, erinnerte sich die 34-jährige Zeugin, die am Freitag, 10. März 2023, von Richterin Karin Knöchl zu ihren Erinnerungen befragt wurde.
Am Lenkrad saß ihr Gatte. Er hatte im Rückspiegel gesehen, dass das Auto hinter ihm in Schlangenlinien fuhr.
Der Steirer versuchte sich noch, von dem gefährlich wirkenden Fahrzeug abzusetzen.
Unfallzeugin: „Wir hörten eine Schepperei!“
„Da hörten wir hinter uns eine Schepperei“, berichtete die 34-jährige Zeugin.
Jener Lenker, der zuvor mit seinem Audi in Schlangenlinien gefahren war, war auf Höhe Gritsch auf die Gegenfahrbahn geraten und mit einem Kastenwagen zusammengestoßen.
„Gemeinsam mit einer Motorradfahrerin war ich als Erste bei dem Lenker des Audi“, schilderte die Zeugin das Szenario kurz nach dem Zusammenstoß.
Unfall-Lenker schrie um Hilfe
Der Audi-Lenker habe um Hilfe geschrien. Man solle ihn aus dem Auto holen. „Er sagte, er braucht Hilfe und hat Schmerzen“, so die Zeugin.
Der Kastenwagen war durch den Zusammenstoß ins benachbarte Feld gestoßen worden.
Beide beteiligten Lenker waren in den Wracks eingeklemmt und mussten von den Feuerwehren befreit werden.
Beide Lenker waren in den Wracks eingeklemmt
„Die Feuerwehr Jennersdorf übernahm die Rettung des eingeklemmten Kleintransporter-Lenkers und wir kümmerten uns um die Rettung des PKW-Lenkers. Aufgrund der starken Verformung des Fahrzeuges stellte sich die Rettung als äußerst schwierig heraus. Doch nach kurzer Zeit konnte wir den schwer verletzten Lenker an den ÖAMTC-Hubschrauber übergeben“, informierte die Feuerwehr St. Martin an der Raab-Ort über den Einsatz.
Zwei Rettungshubschrauber waren auf der B57 gelandet, außerdem waren zwei Rettungsfahrzeuge, ein Notarzt und vier Feuerwehren vor Ort.
Beide Lenker waren bei dem Unfall schwer verletzt worden.
Der Lenker des Kastenwagens erlitt einen Bruch des Unterarms und der Schulter, Serienrippenbrüche, eine Lungenquetschung, Verletzungen an Leber, Milz und an einem Brustwirbel, sowie Platzwunden.
Der nunmehr angeklagte Unfallverursacher erlitt Verletzungen an der Lunge, an Elle und Hand.
Angeklagter war bei Unfall mit 1,26 Promille alkoholisiert
1,26 Promille Alkohol wurden nach dem Unfall bei dem Audi-Lenker gemessen. Er behauptete vor Gericht, nur am Vortag getrunken zu haben.
Ansonsten wollte er ohne Rechtsbeistand vor Gericht nichts zum Unfallhergang sagen.
Anwältin hatte keine Befugnis
Jener Anwältin, die er ursprünglich um Unterstützung gebeten hatte, war von der Rechtsanwaltskammer die Vertretungsbefugnis entzogen worden.
Anwaltspflicht besteht zwar bei dem angeklagten Delikt der fahrlässigen Körperverletzung keine, dennoch will der Angeklagte sich nun einen neuen Verteidiger suchen. Der Prozess wurde auf Mitte April vertagt.