Rechtswidrigkeiten bei Forchtensteiner Bürgermeisterwahl festgestellt

Die BVZ berichtete in der Vorwoche von der Entscheidung der Landeswahlbehörde, wonach der Einspruch der ÖVP gegen das Ergebnis der Bürgermeisterstichwahl in Forchtenstein abgewiesen wurde. Ende letzter Woche wurde der BVZ der Bescheid der Landeswahlbehörde zugespielt und die Entscheidung scheint zwar rechtlich gedeckt, ist dennoch etwas fragwürdig.
ÖVP-Kandidat Josef Neusteurer ortete Rechtswidrigkeiten bei folgenden Punkten: Stimmenauszählung in einem Sprengel, eine fehlende Unterschrift und bei der Verwahrung des Wahlaktes von Bürgermeisterin Friederike Reismüller vom Weg des Wahllokals zur BH.
Der Bescheid der Landeswahlbehörde stellte zwar bei allen Punkten Rechtswidrigkeiten fest. Da Neusteurer jedoch nur die Neuauszählung der Stimmen beantragt hatte, wurde der Einspruch abgewiesen. Die Landeswahlbehörde darf, so im Bescheid, den Prüfgegenstand nicht eigenmächtig ausweiten. Reismüller will „dazu nichts sagen, es hat Erhebungen von der Landeswahlbehörde gegeben und diese hat entschieden.“
Vergangene Woche wurde SPÖ-Kandidat Alexander Rüdiger Knaak bereits zum Bürgermeister angelobt. Mit Entscheid der Landewahlbehörde besteht für die ÖVP noch vier Wochen die Möglichkeit, beim Verfassungsgerichtshof diese zu bekämpfen. Dies hätte aktuell keine aufschiebende Wirkung, der neue Bürgermeister wäre auch weiterhin im Amt. Im Bescheid der Landeswahlbehörde sieht Neusteurer eine „fadenscheinige Ausrede“, ob man den Gang zum Verfassungsgerichtshof wählt, ist noch offen.