Obszöne Bemerkungen: Kunde belästigte Verkäuferin

Erstellt am 22. Mai 2023 | 00:00
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Mit sexuellen Anspielungen soll ein 74-Jähriger eine 22-jährige Verkäuferin belästigt haben.
Mit sexuellen Anspielungen soll ein 64-Jähriger eine 22-jährige Verkäuferin belästigt haben.
Foto: Foto: BVZ/Kirchmeir, BVZ/Kirchmeir
Zwischen Kornspitz-Kauf und Kaffeetrinken soll ein 64-jähriger Kunde die Mitarbeiterin einer Bäckerei im Bezirk Oberpullendorf regelmäßig mit obszönen Bemerkungen belästigt haben. Zweimal soll er die Frau gegen ihren Willen auf die Wangen geküsst und einmal ihren Oberschenkel berührt haben. Jetzt muss er sich wegen gefährlicher Drohung und beharrlicher Verfolgung vor Gericht verantworten.

„Voriges Jahr im Sommer fing es an, in die falsche Richtung zu gehen“, berichtete die 22-jährige Bäckerei-Angestellte vor Gericht. Als sie dem 64-jährigen Kunden erzählte, dass sie mit ihrem Freund auf Urlaub fahren werde, habe dieser sexuelle Anspielungen gemacht und gesagt: „Da wird's rund gehen, die Jugend ist ja so versaut.“

„Ich war schockiert, wie erstarrt“, sagte die junge Frau. Nach dem Urlaub sei es weitergegangen: „Wenn ich sechs Tage in der Bäckerei arbeitete, kam an vier Tagen etwas Anzügliches.“

Verhältnis mit dem Chef unterstellt

Immer wieder machte der Kunde Anspielungen auf das Sexualleben der Verkäuferin, unterstellte ihr sogar, ein Verhältnis mit dem Chef zu haben. Nach ihrem Urlaub sei er ihr nahe gekommen und habe ihr rechts lund links „ein langes Bussl“ auf die Wangen gegeben.

Am Weltfrauentag sei er direkt in ihren Arbeitsbereich getreten und habe sie wieder auf die Wangen geküsst. „Er sagte: Alles Gute zum Weltfrauentag! Hinter meinem Arbeitsplatz, wo er nichts verloren hat!“, empörte sich die 22-Jährige.

Eines Tages habe er ihr mit der Hand auf die Innenseite des Oberschenkels geklatscht, berichtete sei weiter.

„Ich ging mit Bauchweh in die Arbeit“

„Ich habe mich jeden Tag gefürchtet, ging mit Bauchweh in die Arbeit“, sagte die Verkäuferin.

Der Chefin habe sie von mehreren Vorfällen erzählt. „Sie sagte, häng' ihm halt a Papp'n an“, berichtete die Verkäuferin.

Mitte März 2023 habe sie dem Mann vorgeworfen, sein Verhalten sei pervers. Daraufhin sei er am nächsten Morgen in die Bäckerei gekommen. „I hau dir eine in die Papp'n, du Drecksau!“, soll er geschimpft haben.

Kollegin riet: „Geh' zur Polizei!“

Diesmal war eine Kollegin anwesend, die von der 22-Jährigen gerade eingeschult wurde. „Sie sagte, geh' zur Polizei“, erzählte die junge Frau vor Gericht.

Sie erstattete Anzeige und erwirkte ein Hausverbot und eine einstweilige Verfügung gegen den Kunden, der die Bäckerei jetzt nicht mehr betreten darf.

Der Angeklagte war weit von einem Schuldeingeständnis entfernt. Jeden Morgen habe er in der Bäckerei drei Kornspitz gekauft, erzählte er, weil das Gebäck seiner Frau so gut schmecke. Mit der Verkäuferin habe er nur „einmal ordinär geredet“, sie habe immer „zurückgeredet“.

Angeklagter: „Nur belangloses Zeug“ ausgetauscht

Nur „belangloses Zeug“ habe er mit ihr ausgetauscht, „was halt so angefallen ist“, sagte der Angekalgte. Zweimal pro Woche habe er sich für einen Kaffee in die Bäckerei gesetzt.

Er gab zu, die junge Frau nach einem Krankenstand auf beide Wangen geküsst und ihr Blumen gebracht zu haben.

„Haben Sie sie am Oberschenkel berührt?“, fragte Richterin Alexandra Fröhlich.

„Das ist eine Lüge!“, erwiderte der Angeklagte. Er verwies darauf, dass er schon Uropa sei und die Verkäuferin 22. Seine sexuellen Anspielungen seien „schmähhalber“ erfolgt. „Vielleicht habe ich mich ein bisschen übernommen“, meinte er selbstkritisch. „Irgendwie war es schon interessant...“

Ein bisschen streicheln?

„Fragten Sie, wieviel sie verlangen würde, wenn Sie sie ein bisschen streicheln dürfen?“, fragte die Richterin.

„Wieso soll ich das machen? Ich kann zuhause meine Frau streicheln“, wies der Angeklagte diesen Vorwurf zurück.

Am 16. März 2023, nach dem Vorhalt, er sei pervers, habe er der Verkäuferin nur angedroht, „ich geb' dir einen Spitz“. Dann habe er seine Kornspitz genommen und sei gegangen. „Ich schmier' dir eine!“, habe er nicht gesagt, so der Pensionist.

Verkäuferin hat nach wie vor Angst

Die Verkäuferin berichtete, sie habe nach wie vor Angst vor dem Pensionisten. Ohne ihre Mutter oder eine andere Begleitung traue sie sich in ihrer Heimatgemeinde nicht außer Haus. „Es schränkt mich ein, ich gehe auf kein Fest“, sagte die junge Frau.

Erst durch die Kollegin ermutigt, habe sie sich zur Anzeige entschlossen. „Ich hatte Angst, den Job zu verlieren, wenn ich ihm Feuer gebe“, sagte die Frau. „Warum sollte das so sein?“, wunderte sich der Verteidiger. „Naja, Kunde ist König“, antwortete die 22-Jährige.

Ihre Kollegin bestätigte, dass der 64-Jährige am 16. März im Verkaufsraum geschrieen, geschimpft und gedroht habe. „Schirch war es“, sagte die 30-Jährige.

„Pass auf, dass du nicht Oma wirst...“

Die Mutter des Opfers berichtete, dass der Angeklagte einmal bei ihr vorbeigekommen sei und sie gewarnt habe: „Pass auf, dass du nicht Oma wirst, sie fährt ja jetzt auf Urlaub...“ Das sei die Redensart des Angeklagten, er rede immer „über das Sexuelle“, so die Mutter.

Der Prozess wurde vertagt, weil auch die Chefin der Verkäuferin als Zeugin befragt werden soll.