10.800 Euro erschlichen: Pensionist wohnte nicht in Österreich

Erstellt am 05. Juni 2023 | 00:00
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Der 75-jährige Angeklagte soll Sozialleistungen bezogen haben, obwohl er sich sein Lebensmittelpunkt nicht in Österreich befand.
Der 75-jährige Angeklagte soll Sozialleistungen bezogen haben, obwohl er sich sein Lebensmittelpunkt nicht in Österreich befand.
Foto: Foto: BVZKirchmeir
Bei einer Familie im Bezirk Oberpullendorf hatte sich ein 75-jähriger gebürtiger Ungar eingemietet. Tatsächlich soll er aber nur selten anwesend gewesen sein. Weil er trotzdem Geld von der Pensionsversicherung kassierte, wurde er jetzt wegen schweren Betrugs verurteilt.

Er habe keinen Job und bekomme insgesamt 739 Euro Pension aus Österreich und Ungarn, gab der 75-jährige Angeklagte zu seiner persönlichen Situation an. Gemeldet sei er jetzt in Eisenstadt.

Zuvor hatte er eine Meldeadresse im Bezirk Oberpullendorf gehabt. Aufgrund von Hinweisen, dass sich der Ausgleichszulagenbezieher dort aber gar nicht regelmäßig aufhalte, führte die Polizei Kontrollen durch.

„Ich fuhr, wenn ich Dienst hatte, öfter vorbei und schaute, ob Licht brennt und ob sein Auto dort in der Nähe steht“, berichtete ein Polizist, der die Ermittlungen durchgeführt hatte. Er habe jedoch weder das Auto des Angeklagten gesehen noch sonstige Hinweise auf dessen Anwesenheit erhalten.

„Ich war drei bis vier Mal die Woche dort“, behauptete hingegen der Angeklagte.

Nicht gewusst, wo der Schlüssel liegt

Richterin Karin Lückl hielt dem Mann vor, dieser habe bei der Einvernahme durch die Polizei nicht einmal gewusst, wo der Haustürschlüssel hinterlegt war und wie man jenen Schuppen hätte öffnen können, wo er angeblich sein Auto abgestellt hatte. Das wäre, ergaben die Ermittlungen, im übrigen gar nicht möglich gewesen, weil im Schuppen gar kein Platz war.

Sowohl der Vermieter als auch dessen Vater gaben an, der Angeklagte sei seit August 2021 nur mehr sporadisch anwesend gewesen, im Vorjahr zirka zehn Mal insgesamt.

„Mein Zimmer lag so, dass wir uns nicht jedes Mal sahen“, konterte der Angeklagte. Und das Auto habe er „immer wieder woanders abgestellt“.

„Das ist im Bezirk Oberpullendorf! Nicht in Wien, im 10. Bezirk!“, erinnerte ihn die Richterin.

Monatlich 200 Euro für das Zimmer bezahlt

„Wunderten Sie sich nicht, dass er 200 Euro im Monat für ein Zimmer zahlt und nie da ist?“, fragte die Richterin den 34-jährigen Vermieter. „Eigentlich nicht“, antwortete dieser. Die letzte Miete habe er im April 2023 bekommen.

„Ich bin nicht dumm, ich zahle nicht und wohne nicht dort“, warf der Angeklagte ein. „Doch, das verstehe ich schon“, sagte die Richterin. „Sie bekamen ganz viel Ausgleichszahlungen. Das war viel mehr als die 200 Euro Miete.“

„Hatten Sie auch einen Wohnsitz in Ungarn?“, wollte sie von dem Angeklagten wissen.

„Nein“, erwiderte der Angeklagte.

„Sie hatten seit 2014 einen Wohnsitz in Sopron gemeldet“, hielt ihm die Richterin vor.

„Ich meldete mich in Györ bei der Fremdenpolizei ab“, behauptete der Angeklagte.

Verabredung mit dem Postboten zwecks Pensionsauszahlung

Die Pensionszahlungen wurden dem Mann von einem Postboten direkt übergeben. „Die ersten paar Mal wartete er im Auto vor der Wohnadresse“, berichtete dieser vor Gericht. „Dann haben wir uns meistens beim Postpartner getroffen und ich habe ihm die Pension dort ausbezahlt.“

Um sich mit dem Postboten zu verabreden, hatte der Angeklagten diesen extra nach seiner Telefonnummer gefragt. „Er rief an: Wo bist du, wann kommst du? Und wir machten uns eine Zeit aus“, berichtete der Postbote.

Angeklagter: „War das Trinkgeld nicht ausreichend?“

Nach der Zeugenaussage des Postboten stellte der Angeklagte eine seltsame Frage: „War das Trinkgeld nicht ausreichend, das ich gab?“

„Wofür?“, wunderte sich die Richterin. „Für eine Falschausssage?“

„Wenn ich mehr Trinkgeld gegeben hätte, hätte er heute womöglich anders ausgesagt...“, erklärte der Angeklagte.

„Ich kann nur sagen, was stimmt“, sagte dazu der Postbote.

Verdacht bestand bereits 2012

„Es gab schon 2012 Verdachtsmomente“, berichtete ein Vertreter der Pensionsversicherungsanstalt. Damals habe der Angeklagte behauptet, er lebe mit seiner Tochter in Wien, es stellte sich aber heraus, dass sich in der von ihm gemieteten Wohnung nur ein Bett befand.

Das Mädchen war zum Zeitpunkt der Ermittlungen bereits von der Schule abgemeldet worden, der Verdächtige ins Burgenland verzogen.

„Der Lebensmittelpunkt muss in Österreich sein“, erläuterte der Zeuge die Voraussetzungen für den Bezug der Ausgleichszahlungen.

Der Angeklagte muss jetzt die zu Unrecht bezogene Summe von 10.879 Euro zurückzahlen, monatlich werden ihm 18 Euro abgezogen.

Angeklager: „Verstehe das ganze Verfahren nicht“

„Ich bin seit 32 Jahren österreichischer Staatsbürger, musste auf meine ungarische Staatsbürgerschaft verzichten und verstehe das ganze Verfahren nicht“, sagte der Angeklagte abschließend. Er ersuchte um einen Freispruch.

Die Richterin sprach ihn jedoch wegen schweren Betrugs schuldig und verurteilte ihn zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

„Das einzige, was Sie dort machten, war Ihre Pension abzuholen!“, sagte die Richterin. Sie habe ihm seine Darstellung nicht geglaubt.

Die Strafe sei ein deutliches Zeichen: „Es geht nicht an, dass man hier nicht aufhältig ist und über Jahre Ausgleichszulagen bezieht, ohne Anspruch darauf zu haben.“

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.